Besteuerung von Kryptowährungen
In Deutschland sind Kryptowährungen kein gesetzliches Zahlungsmittel, sie werden vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) als privates Geld eingestuft. Sie ähneln damit den Fremdwirkungen, weshalb beim Tausch und Handel keine Mehrwertsteuer anfallen. Im Allgemeinen handelt es sich bei Spekulationen und den damit verbundenen Verkauf von Kryptowährungen grundsätzlich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Ob man für dieses Geschäft