In Deutschland sind Kryptowährungen kein gesetzliches Zahlungsmittel, sie werden vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) als privates Geld eingestuft. Sie ähneln damit den Fremdwirkungen, weshalb beim Tausch und Handel keine Mehrwertsteuer anfallen. Im Allgemeinen handelt es sich bei Spekulationen und den damit verbundenen Verkauf von Kryptowährungen grundsätzlich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Ob man für dieses Geschäft Steuern zahlen muss, hängt davon ab, ob ein Veräußerungsgewinn erzielt worden ist und viel lange dies gedauert hat.

Kauft man heute Kryptowährungen wie z. B. Bitcoin und hält diese über ein Jahr lang, ohne sie zwischendurch bspw. an der Börse zu verkaufen, kann die Coins im Anschluss verkaufen und etwaige Gewinne sind steuerfrei. Jede Realisierung von Gewinnen ist ein steuerrelevantes Ereignis und muss vorher ordnungsgemäß erfasst werden. Bei Kryptowährungen existiert eine Freigrenze von 600€, diese fällt bei Überschreiten weg. Daher spricht man auch von einer Freigrenze und nicht von einem Freibetrag. Zu dieser Freigrenze gehören nicht nur Kryptowährungsgewinne sondern auch alle ähnlichen Gewinne aus ähnlichen privaten Veräußerungsgeschäften.

Unsere Empfehlung ist es grundsätzlich Coins mindestens ein Jahr zu halten und erst dann zu verkaufen, dass täglichen traden solle vermieden werden, da man für jeden Transfer und etwaige Gewinne entsprechende Steuern abführen muss. Auch wenn sie mit ihren Gewinnen unter der Freigrenze liegen müssen Sie diese Realisierung in der Steuererklärung angeben, da die Feststellung der Steuerfreiheit durch das Finanzamt erfolgt.