Der Bitcoin findet immer mehr institutionelle Investoren, die den Bitcoin als langfristige Anlage mit geringen Steuerabgaben sehen. Da Bitcoin-Transaktionen als private Veräußerungsgeschäfte gewertet werden, unterliegen sie dem individuellen Einkommenssteuersatz und werden, anders als Aktien, nicht mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belegt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit auf einen kompletten Entfall der Versteuerung, wenn die Bitcoins länger als ein Jahr behalten werden oder der Gewinn unter 600 Euro liegt.
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