In Deutschland soll weniger Müll entstehen und was nicht mehr genutzt wird, soll vermehrt wiederverwertet werden, statt in der Müllverbrennung zu landen. Um neue Regeln zum Umweltschutz auf den Weg zu bringen, hat der Bundestag Mitte September über Abfallvermeidung und Recycling diskutiert. Zwei Gesetze, die geändert werden sollen, sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

Das Kreislaufgesetz ist das zentrale Gesetz im Abfallbereich. Es regelt unter anderem den Umgang mit rund 220 Millionen Tonnen mineralischen Abfällen, die jährlich in Deutschland bei der Modernisierung, der Renovierung, dem Neubau, sowie bei Abbruchmaßnahmen anfallen. Das Gesetz soll eine schadstofflose Entsorgung und eine möglichst hochwertige Kreislaufführung der Stoffströme gewährleisten. Außerdem schafft es eine rechtliche Grundlage für weitere Gesetze rund um die Abfallvermeidung. Es muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden und kann dann recht zeitnah in Kraft treten. Eine zentrale Neuerung ist, dass der Bund, seine Behörden und Unternehmen verpflichtet werden, bei der Auftragsvergabe umweltfreundliche und ressourcenschonend Produkte zu bevorzugen. Auch wie gut sich Dinge reparieren lassen oder ob sie Schadstoffe enthalten kann dabei eine Rolle spielen, solange nicht zu hohe Mehrkosten entstehen.

Wir sind gespannt wie sich das entwickeln wird. Bleiben sie auf dem Laufenden und schauen sich auf pluspunktenergie.tech vorbei oder folgen Sie auch weiterhin unseren Blogartikeln.