Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, das erstmals explizit in den Kryptohandel eingreift. Die Beobachter sehen die Möglichkeiten, üben aber auch Kritik aus. Wird man in der Zukunft Bitcoins bei der Hausbank erhalten können? Zumindest dieses Szenario ist wahrscheinlicher geworden: Banken und Start-ups erhalten mehr Rechtssicherheit, wenn sie ihren Kunden Handel und Wallets für Kryptowährungen anbieten.
Laut Gesetz fallen unter Kryptowerte alle Kryptowährungen und weitere digitale Verbriefungen wie etwa Token. Doch auch die Verbraucher können von der Gesetzesänderung profitieren. Sie können in Zukunft ihre Krypto-Assets einem Anbieter anvertrauen, der unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen steht.
Unter die Neuregelung fallen Unternehmen, die die „Verwahrung, die Verwaltung und die Sicherung von privaten kryptografischen Schlüsseln“ betreiben. Banken durften zwar bereits schon Handel mit Kryptowerten betreiben, nun ist dies aber auch rechtlich bestätigt.
Dazu trägt auch bei, dass der Finanzausschuss des Bundestages das umstrittene sogenannte Trennungsgebot im Referentenentwurf des Finanzministeriums gestrichen hat. Danach hätten Unternehmen und Banken das Kryptoverwahrgeschäft nur dann betreiben dürfen, wenn es ihr einziges Geschäftsmodell gewesen wäre.
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